(vp-ad/pcp) Floch, A.: L’occupation allemande dans les 261 communes du Morbihan 1940-1945. Saint-Thonan (Finistére) 2019 / Düsseldorf 2020.
Die deutsche Besetzung der 261 Gemeinden im Département Morbihan (Bretagne) 1940-1945. Handbuch aller militärischen Einrichtungen und Stempelkatalog aller Dienst- und Feldpoststempel
Als zweite Publikation der VP Schriftenreihe zur Philatelie und Postgeschichte erscheint Alain Flochs Handbuch/Stempelkatalog „L’occupation allemande dans les 261 communes du Morbihan 1940-1945“ nun auch in Deutschland. Es beschreibt und illustriert die deutschen Dienst- und Feldpoststempel, die während der fünfjährigen deutschen Besetzung des Départements Morbihan in der Bretagne verwendet wurden, so beispielsweise auch im U-Boot-Stützpunkt Lorient. Dieses Werk in französischer Sprache listet alle Einheiten, Feldpostnummern, Standorte und Personalstärken von Heer, Luftwaffe, Marine, Polizei, SS, SD, Zoll, OT, DRK und dienstverpflichteter Firmen (z. B. Baugesellschaften) auf, und illustriert akribisch jeden Stempel und erklärt ihn im historischen Kontext. Hinzu kommen Angaben zur französischen Bevölkerung und zeitgenössische Fotos. Damit hat der Autor eine einzigartige Enzyklopädie für dieses postgeschichtliche Sammelgebiet geschaffen, während sich die Ausarbeitungen anderer Autoren in der Vergangenheit ausschließlich auf das 1944/45 von den Alliierten eingekesselte Lorient konzentrierten. Flochs Manuskript wurde Ende 2019 fertiggestellt und kommt nunmehr – mit corona-bedingter Verzögerung – endlich auch in Deutschland zum Verkauf: 306 S., DIN A4, Paperback, in Deutschland 45 € zzgl. DHL Versandkosten. Schriftliche Vorbestellungen für die Auslieferung ab 3. Quartal werden ab sofort von der VP Geschäftsstelle in Düsseldorf entgegengenommen (Verband philatelistischer Prüfer e. V. -VP-, Geschäftsstelle, Postfach 30 02 12, 40402 Düsseldorf, Internet: www.vp.expert, Ansprechpartner: Axel Dörrenbach, Leiter der Geschäftsstelle, Tel: 0176 2709 0145, Email: info@vpev.de, ), Stichwort „VP Schriftenreihe Band 2“. Vorauskassenrechnung vorbehalten.